Der Marktwert wird gemäß § 2 Absatz 2 des LBG wie folgt definiert:
Der Marktwert ist der Preis, der für den Gegenstand bei einem Verkauf in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr in der Regel erzielt werden kann.
Neben der Lage, Ausrichtung und Beschaffenheit einer Immobilie spielen auch deren Zustand, Nutzung und die örtlichen Marktverhältnisse eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Marktwertes.
Die Komplexität dieses Themas erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und kontinuierliche Weiterbildung.
Damit ist sichergestellt, dass Ihre Marktwertermittlung eine solide Grundlage für
Eine Immobilienbewertung durch einen Fachmann kann ebenfalls erforderlich sein
Die Kosten eines Gutachtens in Gerichtsverfahren werden gemäß dem Gebührenanspruchsgesetz berechnet.
Für private Auftraggeber können individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden, um für Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.
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