Marktwertermittlung

Marktwertermittlung einer Immobilie

Der Marktwert wird gemäß § 2 Absatz 2 des LBG wie folgt definiert:
Der Marktwert ist der Preis, der für den Gegenstand bei einem Verkauf in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr in der Regel erzielt werden kann.


Neben der Lage, Ausrichtung und Beschaffenheit einer Immobilie spielen auch deren Zustand, Nutzung und die örtlichen Marktverhältnisse eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Marktwertes.


Die Komplexität dieses Themas erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und kontinuierliche Weiterbildung.

Immobilienbewertung

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Eine Immobilienbewertung durch einen Fachmann kann ebenfalls erforderlich sein

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