Verkehrswertermittlung

Verkehrswertermittlung einer Immobilie

Der Verkehrswert wird gemäß § 2 Abs. 2 LBG wie folgt definiert: Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für diese erzielt werden kann.

Neben der Lage, Ausrichtung & Konfiguration einer Immobilie spielen ebenso der Zustand, die Nutzung und die örtlichen Marktgegebenheiten eine entscheidende Rolle rund um Ermittlung des Verkehrswertes einer Liegenschaft.

Die Komplexität dieser Thematik erfordert ein hohes Maß an fachlichem Wissen und ständiger Weiterbildung.
Somit kann auch gewährleistet werden, dass Ihr Verkehrswertgutachten eine sehr gute Basis für

  • eine Bewertung Ihres Vermögens,
  • einen geplanten Kauf oder Verkauf
  • eine Vermögensteilung (z.B. bei Scheidungen)
  • ein Erbe oder eine Schenkung,

Eine Immobilienbewertung durch einen Fachmann kann auch erforderlich sein

  • in Gerichtsangelegenheiten
  • zur Vorlage bei Banken
  • Versicherungen
  • Notaren
  • Finanzämtern
  • oder sonstigen Behörden

Die Kosten eines Gutachtens bemessen sich im Gerichtsverfahren nach dem gerichtlichen Gebührenanspruchsgesetz.
Für private Auftraggeber können gesonderte individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden um für Sie den besten Kosten-Nutzen Effekt erzielen zu können.

Gerne berate ich Sie kostenlos & unverbindlich bei einem Erstgespräch über Möglichkeiten, Dauer und Umfang, sowie Kosten eines Gutachtens.