FAQ

1. Welche allgemeinen Voraussetzungen sieht der Gesetzgeber vor, um als Sachverständiger tätig zu sein bzw. sich zum allg. beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen prüfen zu lassen und gibt es ein zentrales Verzeichnis?

Ein paar der wesentlichen Punkte lauten:

  • Überdurchschnittliche Fachkenntnisse im jeweiligen Fachgebiet
  • Praktische Erfahrung und Fähigkeit ein Gutachten zu erstellen
  • Unabhängigkeit & Unparteilichkeit

Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger legt einen Eid darauf ab, dass er Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Durch die persönliche Haftung des Sachverständigen für seine Gutachten ist dieser vor Vereidigung verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Jeder allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird in einer zentralen Liste geführt. Dort sind seine geprüften und versicherten Fachgebiete eingetragen.

Link: Verzeichnis bundesweit

Link: Verzeichnis für Tirol & Vorarlberg

2. Was ist Immobilienbewertung?

Die Immobilienbewertung ist die Simulation des Marktes. Grundsätzlich ist der Verkehrswert einer Immobilie der Preis, der im ordentlichen redlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Zeitpunkt für diese erzielt werden kann. Wichtig ist, dass bei der Wertermittlung ideelle und besondere Vorlieben nicht zu berücksichtigen sind.

3. Wofür braucht man einen Immobiliensachverständigen oder ein Verkehrswertgutachten?

Einige Beispiele können sein:

Sie interessieren sich für eine Immobilie oder möchten Ihre Liegenschaft verkaufen – ein Immobiliensachverständige ermittelt den realen Wert des Objektes als Entscheidungsgrundlage. Dies schützt Sie und Ihre Vertragspartner vor teuren Fehlentscheidungen.

Bei Antritt Ihres wohlverdienten Ruhestandes als Selbstständiger, möchten Sie Ihre Betriebsliegenschaft in Ihr Privatvermögen übernehmen. In diesem Fall übernimmt der Sachverständige die Bewertung Ihrer Immobilie zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.

Sollte es zu einer einvernehmlichen Scheidung kommen und das Vermögen zwischen den Parteien aufgeteilt werden, so erstellt der unabhängige Immobiliensachverständige ein Gutachten über den Wert der Liegenschaft. Dies kann Gerichts- und Anwaltskosten ersparen.

Im Falle einer gemeinsamen Erbschaft kann der SV den Wert der Sache ermitteln um bei einem allfälligen Verkauf sicherzustellen, dass jeder Erbe seinen rechtmäßigen Anteil erhält.

Auch wird der Sachverständige von Gerichten, Notaren usw. bei der Abwicklung von Konkursen, strittigen Scheidungen, Verlassenschaftsverfahren oder Zwangsversteigerungen beigezogen.

4. Wie lange dauert die Gutachtenserstellung?

Die Dauer der Gutachtenserstellung ist abhängig von der Art und Nutzung der Immobilie. In der Regel dauert die Gutachtenserstellung bis zu 20 Werktage – in Sonderfällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

5. Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Ich biete eine kostenlose & unverbindliche Erstberatung an. Das Honorar bemisst sich im Gerichtsverfahren nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Im privaten Bereich können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um für Sie den besten Kosten-Nutzen Effekt erzielen zu können.